Mehrarbeitszuschlag

Mehrarbeitszuschlag
1. Begriff: Zuschlag auf  Grundlohn oder -gehalt, der für  Mehrarbeit (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) gezahlt wird; beruhend: (1) Auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage; (2) auf sonstigen Vereinbarungen.
- Vgl. auch  Mehrarbeitsvergütung.
- 2. Lohnsteuer: M. sind bis zu folgenden Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG): (1) 50 Prozent des Grundlohns für Sonntagsarbeit; (2) 125 Prozent für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen; 150 Prozent für Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen und am 1. Mai; (3) für Nachtarbeit 25 Prozent (in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr); wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen wird, steigt der Satz für die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr auf 40 Prozent. Dabei darf als Grundlohn ein Stundenlohn von max. 50 Euro angesetzt werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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