- Mehrarbeitszuschlag
- 1. Begriff: Zuschlag auf ⇡ Grundlohn oder -gehalt, der für ⇡ Mehrarbeit (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) gezahlt wird; beruhend: (1) Auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage; (2) auf sonstigen Vereinbarungen.- Vgl. auch ⇡ Mehrarbeitsvergütung.- 2. Lohnsteuer: M. sind bis zu folgenden Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG): (1) 50 Prozent des Grundlohns für Sonntagsarbeit; (2) 125 Prozent für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen; 150 Prozent für Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen und am 1. Mai; (3) für Nachtarbeit 25 Prozent (in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr); wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen wird, steigt der Satz für die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr auf 40 Prozent. Dabei darf als Grundlohn ein Stundenlohn von max. 50 Euro angesetzt werden.
Lexikon der Economics. 2013.